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Sitzbank-Stufendeck zweistufig, aus Kiefer mit Aufstellfläche 220x150 cm

Lehrmittel-Vierkant
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Sitzbank-Stufendeck zweistufig,
aus Kiefer
mit Aufstellfläche 220x150 cm

Lieferung erfolgt komplett montiert auf Palette als Sperrgut

Sitzbank-Stufendeck zweistufig, aus Kiefer mit Aufstellfläche 220x150 cm. Das Stufendeck ist zweistufig für Kindergärten und Schulen. Das Stufendeck besteht aus stabil verschraubten Kastenelemente. Das Stufendeck ist ideal in der Schule oder im Kindergarten zum Lümmeln, Sitzen, Spielen oder Ausruhen. Das Stufendeck kann auf Rasen, Stein oder Sand gestellt werden. Das Stufendeck besteht aus fünf gleich großen Rechtecken sowie aus vier Rechtecken bestehenden Unterbau welche auf das fünfte Element aufgesetzt werden. Die Lieferung vom Stufendeck erfolgt verpackt auf Europalette

Techn. Daten und Lieferumfang der Sitzbank-Stufendeck zweistufig:

Gewicht: schwerstes Teil: ca. 21 kg ( Kastenelement)
Maße: Kastenelement: ca. 110 × 75 × 25 cm
Aufstellfläche: ca. 220 × 150 cm
Sicherheitsbereich: ca. 520 × 450 cm
Fallhöhe: max. 25 cm (ohne Fallschutz dürfen nur max. 2 Kastenelemente übereinander montiert werden!)
Sicherheitsabstand: rund um das Gerät: 150 cm
Lieferung: verpackt auf Europalette

Bestandteile:
4x Kastenelemente à 110 × 75 × 25 cm mit montierten Gewindemuffen an der Unterseite
1x Kastenelement ohne Gewindemuffen Gewicht ca. 21 kg (oberstes Element)
2x Massivholzleisten: je ca. 62,5 × 4 × 2,5 cm mit je 3 Bohrungen für Spax 4,5 × 4,5 mm
16x Kunststofffüße zum Einschrauben in die Gewindemuffen an der Unterseite der Kastenelemente
22x Spax 4 × 40 mm mit Flachkopf, davon 16x zur Verschraubung der Kastenelemente und 6 Stück zur Verschraubung des aufgesetzten Kastenelements mit den beiden Leisten
4x Maschinenschrauben M8 × 60 mm mit je 2 Unterlegscheiben und 1 selbstsichernden Mutter zur
Verschraubung der Kastenelemente untereinander

Hinweise zum Holz: Da Holz ein natürlicher Werkstoff ist, können im Sommer Trocken- oder Schwundrisse auftreten. Diese sind unvermeidlich und kein Grund zur Besorgnis oder Reklamation. Die Risse sind laut der geltenden DIN- und TÜV-Vorschriften weder ein Mangel, noch beeinträchtigen sie Festigkeit, Sicherheit oder Haltbarkeit. Eventuell auftretende raue Stellen auf der Holzoberfläche können abgeschliffen werden
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